08 Aug 2019

Ob ein alter Gutshof, eine Villa aus der Gründerzeit oder ein historisches Fachwerkhaus – ein Altbau unter Denkmalschutz hat seinen ganz eigenen Charme. Doch Altes bewahren und modernen Wohnkomfort ermöglichen scheint nicht immer so leicht. Das gilt auch, wenn es bei dem Altbau um das Thema Dachsanierung geht. Was gibt es dabei zu befolgen?

Egal ob Sanierungen, Renovierungen oder Aus- und Umbauten – bei denkmalgeschützten Häusern müssen Bauherren auf einiges achten. So erhalten Hausbesitzer für eine Erlaubnis durch das Bauamt recht viele Auflagen. “Unter anderem muss darauf geachtet werden, beim Umbau das Gesamtbild der Immobilie zu erhalten. Das gilt auch für das Dach”, berichtet Tim Leuwer, Teil der Geschäftsführung des Dachdecker-Unternehmens Setz und Leuwer (S&L). Denn generell heißt es bei der Sanierung historischer Immobilien: Die Aussagekraft sowie die Struktur des Gebäudes unter Denkmalschutz muss bewahrt werden. Der Eingriff in die strukturelle Bausubstanz und die Veränderung der Dachfläche ist somit nicht einfach ohne weiteres erlaubt.

Beim Thema Denkmalschutz Experten zu Rate ziehen

Die Sanierung einer Immobilie unter Denkmalschutz erfordert viel Erfahrung. Aber auch ein gewisses Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz. So muss beispielsweise bei einem schadhaften Dach vor Sanierungsbeginn unbedingt eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. “Die Auflagen berufen sich häufig auf Art und Farbe der Dachhaut. So genannte Metalldachplatten sind daher bei der Sanierung älterer Häuser häufig die erste Wahl”, berichtet Dachdecker Tobias Setz, Mitinhaber von S&L. Diese gibt es in einer Vielzahl an Formen und Farben. Zudem sind sie witterungsbeständig und eignen sich aufgrund ihres geringen Gewichts perfekt für historische Immobilien.

“Grundsätzlich sollten unbedingt alle anstehenden Arbeiten vorher äußerst detailliert mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden,” raten die beiden Dachdeckermeister. Denn nur, wenn die Arbeiten im Vorfeld erlaubt wurden, können dadurch mögliche Strafzahlungen ausgeschlossen werden. Zudem kann der Hausbesitzer seine Ausgaben dann später auch beim Finanzamt geltend machen. Die genauen Vorgaben bei der Sanierung dieser Gebäude variieren dabei von Bundesland zu Bundesland.

Staatliche Förderung dank Denkmalschutz

Auf viele Bauherren wirkt der Denkmalschutz zunächst abschreckend. Neben dem besonderen Charme und der Individualität dieser Gebäude gibt es aber auch einen äußerst positiven Aspekt. Denn trotz aller behördlichen Auflagen und Einschränkungen, besteht bei der Sanierung von denkmalgeschützten Häusern die Möglichkeit der staatlichen Förderung. Auch vergünstigte Kredite und Zuschüsse können Hausbesitzern dieser besonderen Immobilien zu Gute kommen. Dabei sollte grundsätzlich unbedingt eines beachtet werden: Förderungen müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Auch sind Baudenkmäler bisher von den Auflagen der Energiesparverordnung ausgeschlossen.